ÖH-Wahlen 2023

ÖH DUK Phase 2 Richtig oder falsch Kandidatur einreichen

KANDIDIERE FÜR DIE ÖH-WAHL 2023!

Alle zwei Jahre werden alle Ebenen der ÖH von den Studierenden neu gewählt. Bei der ÖH-Wahl entscheiden die Studierenden auf demokratischem Wege, von wem sie in den nächsten zwei Jahren in der Österreichischen Hochschüler_innenschaft vertreten werden. 

Heuer finden die ÖH-Wahlen am 9. ,10. und 11. Mai 2023 statt!

WIE KANN ICH KANDIDIEREN?

Die Wahl zur Studierendenvertretung (Universitätsvertretung) ist eine Listenwahl. Dies ist ein Wahlverfahren bei dem jede_r Walberechtigte mit seiner/ihrer Stimme eine Liste und keine Person wählen kann.
Um als Liste kandidieren zu dürfen, sind 50 Unterstützungserklärungen von zur Wahl berechtigten Personen notwendig.
Diese müssen mittels Formular bis 4. April 2023  (Einreichfrist: 21. März bis 4. April 2023) gemeinsam mit einem Wahlvorschlag für die Universitätsvertretung bei der Vorsitzenden der Wahlkommission eingereicht werden.

Mehr Informationen zur Kandidatur findest du in der HSWO 2014 § 22 bis § 32.

Formulare zur Kandidatur stehen hier zum Download für dich bereit.

Du überlegst zu kandidieren? Melde dich bei uns im ÖH-DUK Büro

Wir stehen dir gerne persönlich zu den Büroöffnungszeiten (Mo bis Fr von 9.00 -14:00 Uhr) zur Verfügung.
Du erreichst uns unter +43 2732 893-2045 oder per Mail an buero@oeh-duk.at.

DIE WAHLKOMMISSION
Vorsitzende der Wahlkommission der Hochschüler_innenschaft
an der Universität für Weiterbildung Krems
Mag.aiur. Iris Raith
Trakt I, 3. Stock, Raum 3.306
Dr. Karl-Dorrek-Strasse 30
3500 Krems

E-Mail: iris.raith@donau-uni.ac.at

WER DARF WÄHLEN?

Wählen dürfen alle Studierenden mit gültigem Studierendenausweis.

Achtung! Um wahlberechtigt zu sein, muss bis 21. März 2023 deine Teilnahmegebühr bzw. deine Fortsetzungsgebühr (beinhaltet den ÖH-Beitrag) für das Sommersemester 2023 überwiesen worden und eingelangt sein.

EINSICHTNAHME INS WÄHLER_INNENVERZEICHNIS

Von 30. März bis 4. April 2023, jeweils von 09:00 - 13:00 Uhr, liegt im ÖH-DUK-Büro das vorläufige Verzeichnis der wahlberechtigten Personen für die ÖH-Wahl 2023 auf und du hast die Möglichkeit, einen Blick ins Wähler_innenverzeichnis zu werfen.

Du kannst auch elektronisch von zu Hause aus Einsicht nehmen, wenn du eine Bürger*innenkarte oder digitale Signatur hast: https://wahlportal.oeh.ac.at/ 

Mit dem Beginn der Frist für die Einsichtnahme in das Wähler_innenverzeichnis beginnt auch die Frist für die Einbringung von Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis. Einsprüche gegen das Wähler_innenverzeichnis können bis 4. April 2023 bei der Wahlkommission (Vorsitzende Mag.a Iris Raith) eingebracht werden.

Wer nicht im Wähler_innenverzeichnis steht, ist nicht wahlberechtigt!

WAS bzw. WER WIRD AN DER UNIVERSITÄT FÜR WEITERBILDUNG KREMS GEWÄHLT?

  • Bundesvertretung
    Die ÖH-Bundesvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien und der Universitätenkonferenz. Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Weitere Informationen: https://www.oeh.ac.at/news/oeh-wahl-2023

  • Universitätsvertretung - UV
    Die UV der Universität für Weiterbildung Krems vertritt die lokalen Anliegen der Studierenden gegenüber der Universität für Weriterbildung Krems und den Ministerien.

WIE KANN ICH WÄHLEN? 

    • der Klassiker - der Gang zur Urne
      An den Wahltagen wird es an der Universität für Weiterbildung Krems ein Wahllokal geben.

    • die Alternative - Briefwahl
      Es besteht die Möglichkeit, vom 22. März bis 2. Mai 2023 eine Wahlkarte zu beantragen, wenn du deine Stimme nicht direkt an der Universität für Weiterbildung Krems abgeben kannst.


 Nutze dein Recht!
Gib deine Stimme bei der ÖH-Wahl ab!


>>> Hier kannst du deine Wahlkarte beantragen <<<

 

Wichtig! Bedenke, dass deine Wahlkarte bis 10. Mai 2023 bis spätestens 18:00 Uhr bei der Wahlkommission einlangen muss, damit deine Stimme gültig ist!
Du kannst dir deine Wahlkarte auch ins Ausland zustellen lassen!

VERLAUTBARUNGEN

» postalische und elektronische Einbringungsstelle
» Wahltageverordnung
» Hinweis Auflage vorläufiges Wähler_innenverzeichnis
» Hinweis Online-Einsichtnahme vorläufiges Wähler_innenverzeichnis
» Information Zeiten für persönliche Einbringung von Wahlvorschlägen
» Kundmachung Verbotszone
» Kundmachung Wahllokal und Wahlzeiten

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