Änderung studienrechtlicher Fristen
wichtige Info
Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes werden Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert.
Was das für dich bedeutet...
- Änderung der Frist für die Fortsetzungsmeldung (betrifft alle Studierenden ab dem 2. Semester):
Um die Fortsetzung deines Studiums zu melden, hast du als Studierende/r (ab dem 2. Semester) pro Semester innerhalb der Zulassungsfrist den Studienbeitrag* einzahlen.
Eine gesetzliche Nachfrist gibt es ab dem Studienjahr 2022/23 nicht mehr.
Fristen für die Fortsetzungsmeldung:
Wintersemester 2022/23: 31. Oktober 2022
Sommersemester 2023: 31. März 2023
Informationen zur fristgerechten Zahlung der Gebühren für das Wintersemester 2022/23 findest du in deinem UWKonline-Account unter "Studienstatus und Teilnahmegebühren".
Achtung! Nur fristgerechte Zahlungen in vollständiger Höhe des Betrages ermöglichen die Fortsetzung deines Studiums. Nicht fristgerechte oder der vorgeschriebenen Höhe entsprechende Zahlungen können von der Universität nicht berücksichtigt werden und führen zum Erlöschen des Studiums (Exmatrikulation).
* Der Studienbeitrag beinhaltet den ÖH-Beitrag. Dieser beträgt im Wintersemester 2022/23 EUR 21,20.
- Änderung der Antragsfrist für die Anerkennung von Leistungen:
Die Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, sind ab dem Wintersemester 2022/23 vor Ende des 2. Semesters zu beantragen. Eine Berücksichtung nach dieser Frist ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
- Masterlehrgänge:
Der Abschluss bestehender Masterlehrgänge ist nur noch innerhalb der 3-fachen Studiendauer (gerechnet ab dem 1. Oktober 2023) bzw. innerhalb der im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer möglich.
Diese Änderung ergeben sich aufgrund der Gesetzesnovelle und sind studienrechtlich bindend. Kulanzlösungen seitens der Universität sind nicht möglich.
Weitere Infos zur Weiterbildungsreform findest du HIER.
Mehr Termine und Fristen im Zusammenhang mit deinem Studium findest du in unserem REMINDER.